Trunkenheitsfahrt mit dem Fahrrad mit einer BAK von 1, 6 Promille, Erheben von Einwänden gegen die Nachvollziehbarkeit eines medizinisch-psychologischen Gutachtens, ohne dieses vollständig vorzulegen, Entziehung der Fahrerlaubnis (nicht beanstandet), hinreichende Bestimmtheit der Rechtsgrundlage zur Untersagung des Führens fahrerlaubnisfreier Fahrzeuge (verneint), Teilbarkeit der Beibringungsanordnung (hier bejaht)
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