Aktenzeichen W 1 K 16.978

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RCN:
RCNE7FQQ7366EHZPZB

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VG Würzburg: Urteil vom 28.03.2017

Reduzierung des Ermessens zum Wiederaufgreifen bestandskräftiger Ruhensregelung nach Abschmelzen einer Kapitalabfindung

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