Aktenzeichen III S 12/15

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ECLI:
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RCN:
RCNE6W7UUCSD7P4T4M

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 29.06.2015

(Bestimmung des zuständigen Finanzgerichts im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung - Zweck des Bestimmungsverfahrens nach § 39 Abs. 1 Nr. 4 FGO - Fortdauer einer einmal begründeten örtlichen Gerichtszuständigkeit - Keine Bindung an einen auf der Versagung rechtlichen Gehörs beruhenden Verweisungsbeschluss - Sachlicher Anwendungsbereich von § 26 AO)

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