Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 23.08.2010
Nichtannahmebeschluss: Anwaltsvorbehalt im Erbscheinsverfahren gem § 10 Abs 2, Abs 3 FamFG verletzt gewerblichen Erbenermittler nicht in Berufsausübungsfreiheit - Grundrechtseingriff durch Gemeinwohlbelange gerechtfertigt und verhältnismäßig
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