Aktenzeichen V ZR 236/10

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ECLI:
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RCN:
RCNE6LTCVUWJM9C8S3

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 16.09.2011

Dauerwohnrecht: Auslegung einer Regelung über die Kosten für die Instandhaltung und Instandsetzung der gemeinschaftlichen Anlagen und Einrichtungen des Grundstücks

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