Aktenzeichen Vf. 33-VI-23

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RCNE6G6VV6VSQKW8FR

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VerfGH München: Entscheidung vom 15.11.2023

Einstweilige Anordnung, Beschwerdeführer, Einholung eines Sachverständigengutachtens, Sachverständigenberatung, Psychiatrischer Sachverständiger, Elterliche Sorge, Aufenthaltsbestimmungsrecht, Verfassungsbeschwerdeverfahren, Kindesvater, Befangenheitsgesuch, Datenschutzgrundverordnung, Verwaltungsgerichte, Aufhebung, Kindeswohlgefährdung, Sorgerechtsverfahren, Übertragung der elterlichen Sorge, Bayerischer Verfassungsgerichtshof, Tatsachenwürdigung, Voraussetzungen für den Erlaß, Gehörsverletzung

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