Aktenzeichen AN 1 E 20.01238

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RCN:
RCNE6FRBH46KBJ7MBA

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VG Ansbach: Entscheidung vom 10.11.2020

Notwendige Beiladung, Beurteilungszeitraum, Verwaltungsgerichte, Antragsgegner, Verwendungseignung, Beurteilungsrichtlinien, Auswahlentscheidung, Aktuelle Beurteilung, Beurteilungsentwürfe, Beurteilungsspielraum, Frühere Beurteilung, Beurteilungsgleichstand, Beurteilungsmaßstab, Beurteilungssystem, Beurteilungsermächtigung, Beurteilungsgesichtspunkt, Beurteilungsermessen, Konstitutives Anforderungsprofil, Antragstellers, Schulaufsicht

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