Aktenzeichen 28 W (pat) 588/10

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RCN:
RCNE5VLAK7VGYZZQD2

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 01.04.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "LEV (Wort-Bild-Marke)" – kein Beleg für Behinderungsabsicht – keine Bösgläubigkeit der Anmelderin

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