Aktenzeichen 3 StR 352/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:250821B3STR352.20.0
RCN:
RCNE582GEKZNMNGPMH

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 25.08.2021

Unterbringung in der Sicherungsverwahrung: Heranziehung des Verteidigungsverhaltens zur Begründung von Hang und Gefährlichkeit des Täters

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