Aktenzeichen VII ZR 125/14

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:010217BVIIZR125.14.0
RCN:
RCNE55PXDNVBV4VGZU

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 01.02.2017

Kostenentscheidung bei übereinstimmender Erledigung der Hauptsache: Berücksichtigung der Verständigung der Parteien auf eine Kostenaufhebung in einem außergerichtlichen Vergleich

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