Aktenzeichen 2 BvL 20/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2021:lk20210630.2bvl002020
RCN:
RCNE538JL6M6RB3L5N

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Kammerbeschluss vom 30.06.2021

Zur Entscheidungserheblichkeit der Vorlagefrage als Zulässigkeitskriterium im Verfahren der konkreten Normenkontrolle - hier: Richtervorlage zur Verfassungsmäßigkeit des § 20 PsychKHG BW (juris: PsychKG BW), soweit eine Zwangsbehandlung auf Anlasserkrankungen beschränkt ist und Begleiterkrankungen des Untergebrachten demnach nicht zwangsbehandelt werden dürften - mangelnde Entscheidungserheblichkeit infolge Einrichtung einer Betreuung und freiwilliger Mitwirkung der Untergebrachten in die Behandlung

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