Aktenzeichen 2 StR 243/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2016:310316B2STR243.15.0
RCN:
RCNE4UHAAP5GJ2JJ56

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 31.03.2016

Einziehung eines zum Betrieb einer Marihuanaplantage benutzten Grundstücks: Voraussetzungen der Einziehung; Abwägungen unter Beachtung des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes

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