Aktenzeichen 4 StR 109/20

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2021:130421B4STR109.20.0
RCN:
RCNE3YP2DFPB2CF6AY

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 13.04.2021

Verbotenes Kraftfahrzeugrennen: Subjektiver Tatbestand im Fall eines Einzelrennens; notwendige Tatsachenfeststellungen bei Fluchtfahrt vor der Polizei

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