Wasserrecht, Unterhaltung einer wasserwirtschaftlichen Anlage (Hochwasserwehr), Unterhaltungslast für ein altrechtlich zugelassenes Hochwasserwehr, Übergang der Unterhaltungslast (hier verneint), Unternehmereigenschaft, Eigentumsübergang des mit einer wasserwirtschaftlichen Anlage bebauten Gewässergrundstücks, Wehranlage als Scheinbestandteil des Gewässergrundstücks (hier bejaht), Präklusion (hier bejaht)
Öffnen