Aktenzeichen 1 BvR 876/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2019:rk20190528.1bvr087619
RCN:
RCNE3CJTNRZ6ACJ724

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Nichtannahmebeschluss vom 28.05.2019

Nichtannahmebeschluss: Missbräuchlichkeit (§ 34 Abs 2 BVerfGG) der wiederholten Einlegung erkennbar aussichtsloser Verfassungsbeschwerden trotz vorheriger Androhung der Gebührenauferlegung - erkennbare Aussichtslosigkeit bei vorangegangener Senatsentscheidung zu gleichgelagerten Fällen (vgl Beschluss vom 18.07.2018, 1 BvR 1675/16 – Rundfunkbeitrag –) - Auferlegung der Missbrauchsgebühr zu Lasten des Bevollmächtigten

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