Aktenzeichen 4 C 2/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2023:091123U4C2.22.0
RCN:
RCNE2X9FFU6TU3PMDL

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Bundesverwaltungsgericht: Urteil vom 09.11.2023

Ausübung des Vorkaufsrechts durch Gemeinde und Festsetzung des zu zahlenden Betrages

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