Aktenzeichen 1 BvR 2313/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2018:rk20180319.1bvr231317
RCN:
RCNE2MPB2XLC7M6YRU

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Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 19.03.2018

Stattgebender Kammerbeschluss: Verletzung von Art 103 Abs 1 GG durch Nichtberücksichtigung eines fristgerecht eingegangenen Schriftsatzes mangels Angabe des aktuellen Aktenzeichens - Gegenstandswertfestsetzung

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