Aktenzeichen 2 BvR 2559/08, 2 BvR 105/09, 2 BvR 491/09

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2010:rs20100623.2bvr255908
RCN:
RCNE2MB3MD4BV2RMKW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Beschluss vom 23.06.2010

Hinreichende Bestimmtheit des Tatbestandes der Untreue gem § 266 StGB - Ausräumung von Unklarheiten über den Anwendungsbereich konzeptionell weit und unscharf gefasster Straftatbestände durch konkretisierende und präzisierende Auslegung als Aufgabe der Rspr - insb zu den Tatbestandsmerkmalen der Pflichtwidrigkeit (Verletzung einer Vermögensbetreuungspflicht) sowie des Nachteilseintritts - Nachteil als eigenständiges Tatbestandsmerkmal, Erforderlichkeit der konkreten Schadensermittlung auch im Falle eines "Gefährdungsschadens"

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