Aktenzeichen XI ZR 337/10

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RCNE2KYZKQ72UA2FW5

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 09.04.2013

Bankenhaftung bei Kapitalanlageberatung: Antrag der Bank auf Vernehmung ihres Anlageberaters und des Anlegers zur Widerlegung der Kausalitätsvermutung

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