Aktenzeichen I ZR 204/10

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RCN:
RCNE2FRGCV4UM94UV9

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 09.11.2011

Strafbewehrte Unterlassungsverpflichtung bei Wettbewerbsverstoß: Kommunale Touristen-Information als Erfüllungsgehilfe der Zuwiderhandlung

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