Aktenzeichen II ZB 11/17

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2018:110918BIIZB11.17.0
RCN:
RCNE2EQD242MFG7FM8

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.09.2018

Eintragungshindernis für das Vereinsregister: Verwaltung des Vereinsvermögens als alleiniger Vereinszweck mit möglicher Gewinnentnahme zu Gunsten der Vereinsmitglieder

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