Aktenzeichen V B 135/14

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RCN:
RCNDZVBGD5CXTM96MU

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 30.09.2015

(Untätigkeitsklage, Aussetzung des Verfahrens, Ermessensentscheidung, Kindergeld: Anspruchsberechtigung nach § 62 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. b EStG i.V.m. § 1 Abs. 3 EStG)

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