Aktenzeichen I R 77/10

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RCNDZCKXCACGNKXE6H

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 27.07.2011

Rechnungsabgrenzung bei Darlehen mit fallenden Zinssätzen - Aufnahme von sog. "Stepdown"-Geldern - Rückforderbarkeit der Leistung als Indiz für deren Zeitraumbezogenheit - Unbeachtlichkeit der Berechnung der Vorfälligkeitsentschädigung

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