Aktenzeichen 27 W (pat) 554/10

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RCNDYWAWE86SJQMKF2

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 03.03.2011

Markenbeschwerdeverfahren – "RCQT (Wort-Bild-Marke)" – zur Sittenwidrigkeit einer Markenanmeldung: die von fortschreitender Liberalisierung der Anschauungen über Sitte und Moral geprägte maßgebliche Auffassung der Verbraucher betrifft nicht politisch diffamierende, rassistische oder frauenverachtende Äußerungen hier: islamfeindliche Botschaft - es ist dem Eindruck entgegenzuwirken, Marken mit anstößigem Inhalt könnten staatlichen Schutz erfahren - zur gesellschaftlichen Wertvorstellung des deutschen Publikums - zur Beurteilung der Verkehrsauffassung - keine Berücksichtigung der Mehrheit im rechnerischen Sinn bei wenig bekannten anstößigen Begriffen

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