Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zur langsame Freigabe eines Pestizids (europäisches Patent)" – zur Kostenentscheidung – Erklärung der Erledigung der Hauptsache – hat der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben und den Klageanspruch sofort anerkannt - keine Kostentragung durch den Beklagten – hier: Kostentragung durch Beklagten
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