Aktenzeichen 1 Ni 5/09 (EU)

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNDXL8JMRAAP5GNV4

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 28.06.2011

Patentnichtigkeitsklageverfahren - "Vorrichtung zur langsame Freigabe eines Pestizids (europäisches Patent)" – zur Kostenentscheidung – Erklärung der Erledigung der Hauptsache – hat der Beklagte keine Veranlassung zur Klageerhebung gegeben und den Klageanspruch sofort anerkannt - keine Kostentragung durch den Beklagten – hier: Kostentragung durch Beklagten

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