Aktenzeichen 13a B 22.30121

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RCN:
RCNDWJ9RECD2LFB7AV

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VGH München: Entscheidung vom 01.04.2022

unzulässige Berufung, Wiedereinsetzung in die Frist zur Begründung der Berufung, innerhalb der Berufungsbegründungsfrist eingereichter vollständiger Prozesskostenhilfeantrag erforderlich, Kausalität zwischen Mittellosigkeit und Fristversäumnis erforderlich

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