Zur Anwendbarkeit der bauplanungsrechtlichen Vorschriften zur Veränderungssperre im Naturschutzrecht für die Sicherung eines selbständigen Grünordnungsplans, zur ortsüblichen Bekanntmachung einer diesbezüglichen gemeindlichen Veränderungssperre und eines diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses durch Anschlag.
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