Aktenzeichen 14 N 20.749

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VGH München: Urteil vom 13.10.2021

Zur Anwendbarkeit der bauplanungsrechtlichen Vorschriften zur Veränderungssperre im Naturschutzrecht für die Sicherung eines selbständigen Grünordnungsplans, zur ortsüblichen Bekanntmachung einer diesbezüglichen gemeindlichen Veränderungssperre und eines diesbezüglichen Aufstellungsbeschlusses durch Anschlag.

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