Aktenzeichen 4 StR 347/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2020:260220B4STR347.19.1
RCN:
RCNDWCFL2QU82EJ4FY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.02.2020

(„Verurteilung“ zu einer vorbehaltenen Geldstrafe durch einen Beschluss nach § 59b Abs. 1 StGB als frühere Verurteilung im Sinne des § 55 Abs. 1 S. 2 StGB)

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