Aktenzeichen 3 StR 181/15

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RCNDWBGW2GK9LLCEQS

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 30.06.2015

Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus: Abgrenzung von Schuldunfähigkeit und verminderter Schuldfähigkeit bei erheblich verminderter Einsichtsfähigkeit; Vorliegen eines natürlichen Tatvorsatzes

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