Aktenzeichen V ZB 52/15

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:110517BVZB52.15.0
RCN:
RCNDW4SFY7GJR3GWMW

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 11.05.2017

Wohnungseigentumsverfahren: Kosten eines Ersatzzustellungsvertreters und Kosten der Unterrichtung der beklagten Wohnungseigentümer durch einen Zustellungsvertreter; Bestellung des Ersatzzustellungsvertreters durch Beschluss der Wohnungseigentümer oder durch das Gericht; Auslagenersatz- und Vergütungsverlangen des gerichtlich bestellten Ersatzzustellungsvertreters gegenüber der Wohnungseigentümergemeinschaft

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