Aktenzeichen 2 BvR 2023/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerfG:2016:rk20161223.2bvr202316
RCN:
RCNDVYEL3WG4YSRJEY

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesverfassungsgericht: Stattgebender Kammerbeschluss vom 23.12.2016

Stattgebender Kammerbeschluss: Geschäftsverteilungsregelung in Abhängigkeit von erst im Nachhinein eintretenden, in der Entscheidung der betroffenen Spruchkörper stehenden Umständen genügt nicht den Anforderungen des Art 101 Abs 1 S 2 GG an Geschäftsverteilungspläne - hier: Zuständigkeit einer Hilfsstrafkammer in Abhängigkeit von Eröffnung des Hauptverfahrens durch originär zuständige Strafkammer bis zu einem bestimmten Stichtag - Gegenstandswertfestsetzung

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