Aktenzeichen VI B 50/12

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RCNDVUJJFEYXXRFUH5

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 12.12.2012

Schlüssige Darlegung eines Verfahrensmangels wegen Nichtaussetzung bzw. Ruhen des Verfahrens - Berücksichtigung nachträglich eingereichter Schriftsätze - Unzulässigkeit eines Befangenheitsantrags - Divergenz - Doppelte Haushaltsführung: Wohnen am Beschäftigungsort und Wegverlegung des Hauptwohnsitzes

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