Nichtannahmebeschluss: Verfassungsmäßigkeit der Wasserentnahmegebühren nach §§ 47ff WasG ND - Insbesondere zur Rechtfertigung der Gebührenhöhe durch verfolgte Abgabenzwecke sowie zur Beachtung des Grundsatzes der Normenklarheit bzgl dieser Zwecksetzung
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