Aktenzeichen 9 TaBV 64/21

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RCN:
RCNDU8CERB8XS34LK4

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LArbG München: Entscheidung vom 23.11.2021

Arbeitnehmer, Einigungsstelle, Mitbestimmungsrecht, Beschwerde, Leistungen, Gesamtbetriebsrat, Arbeitgeber, Zustimmung, Gesamtbetriebsvereinbarung, Antragsteller, Quartal, Auslegung, Beisitzer, frist, innerer Zusammenhang, Co KG, steuerliche Nachteile

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