Aktenzeichen VII B 262/09

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RCNDU3BW92WQGA6U4Z

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Bundesfinanzhof: Beschluss vom 18.11.2010

Voraussetzungen für die Anerkennung als Steuerberatungsgesellschaft - Verfassungsmäßigkeit der Kapitalbindung und des Beratungsprivilegs - Klärungsbedürftigkeit einer Rechtsfrage

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