Aktenzeichen AN 15 K 15.02385

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ECLI:
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RCN:
RCNDTJ4KDYMV8J4QCZ

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VG Ansbach: Urteil vom 27.09.2016

Anspruch einer Beratungsstelle im Sinne des Schwangerenkonfliktgesetzes auf einen höheren Personalkostenzuschuss

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