Aktenzeichen 7 U 3096/22

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OLG München: Urteil vom 24.01.2024

Vertragsverhandlungen, Vorvertragliches Schuldverhältnis, Wirtschaftliches Eigeninteresse, Letter of Intent, Schadensberechnung, Vertragsschluss, Vorvertragliche Pflichtverletzung, Verschulden bei Vertragsschluß, Vorläufige Vollstreckbarkeit, Fortführung des Unternehmens, Inanspruchnahme besonderen Vertrauens, Rückgängigmachung des Vertrages, Pensionsverpflichtung, Geleistete Einlage, Veräußerung, Anteilsübertragungsverträge, Erwerber, Leistung der Einlagen, Ergebnisabführungsvertrag, Binding Offer

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