Aktenzeichen W 8 K 22.30707

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RCN:
RCNDTFPK68HTX36KP3

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VG Würzburg: Urteil vom 20.03.2023

Iran, Zuerkennung der Flüchtlingseigenschaft, Kurde, Peshmerga sowie Verbindung zu Komala in Vergangenheit, Aktivitäten für Arbeitergewerkschaft, kommunistische Arbeiterpartei WKPI bzw. AKPI, Inhaftierung wegen politischer Aktivitäten, psychische Folterung im Iran, Verurteilung im Iran, Vorlage von, nicht zweifelsfreien, iranischen Dokumenten aus SANA, Vermutung erneuter Verfolgung mangels stichhaltiger gegenteiliger Gründe, insgesamt glaubhaftes Vorbringen im Einzelfall, exilpolitische Aktivitäten, beachtlich wahrscheinliche Verfolgungsgefahr, weiteres Verfolgungsinteresse des iranischen Staates, Reisewarnung des Auswärtigen, Amtes, Gefahrerhöhung durch aktuelle landesweite Proteste und Repressionen im Iran

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