Aktenzeichen V ZB 11/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2023:260123BVZB11.22.0
RCN:
RCNDS4M722YDCN26C4

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.01.2023

Anwaltliche Verpflichtung zur Einreichung von Schriftsätzen als elektronisches Dokument: Unverzüglichkeit der Glaubhaftmachung bei vorübergehender technischer Unmöglichkeit; Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei verspäteter Glaubhaftmachung

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