Aktenzeichen X ZR 171/18

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2019:260319BXZR171.18.0
RCN:
RCNDRYKTXLLT38Q2EQ

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesgerichtshof: Beschluss vom 26.03.2019

Einstweilige Einstellung der Zwangsvollstreckung durch das Revisionsgericht: Voraussetzung eines im Berufungsrechtszug gestellten Vollstreckungsschutzantrages; überwiegendes Interesse des Gläubigers an der Durchsetzung des Auskunftsanspruchs bei Patentverletzung

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