Aktenzeichen XI B 101/22

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BFH:2023:B.280423.XIB101.22.0
RCN:
RCNDQC7WAR7ZWGFXW8

Verknüpfte Entscheidungen

Bundesfinanzhof: Beschluss vom 28.04.2023

Steuerberater sind ab 01.01.2023 zur aktiven Nutzung des besonderen elektronischen Steuerberaterpostfachs (beSt) verpflichtet; Anforderungen an einen Antrag auf Wiedereinsetzung in den vorigen Stand bei Kenntnis des Steuerberaters von der Möglichkeit der Priorisierung der Registrierung ("fast lane")

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