Aktenzeichen I R 23/11

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RCNDQAHUENTNDAP87K

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Bundesfinanzhof: Urteil vom 12.07.2012

Abtretung der Besserungsanwartschaft auf eine Gesellschafterforderung an einen Anteilserwerber im Rahmen eines sog. Mantelkaufs nicht missbräuchlich - Vorliegen eines Gestaltungsmissbrauchs -  Einwendungen im Rechtsbehelfsverfahren gegen den Folgebescheid

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