Aktenzeichen 5 P 11/19

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BVerwG:2020:290920B5P11.19.0
RCN:
RCNDQ6KRNYW7RBNTS8

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Bundesverwaltungsgericht: Beschluss vom 29.09.2020

Recht des Personalrats auf Unterrichtung und Vorlage von Unterlagen nach § 68 Abs. 1 Nr. 2, § 67 Abs. 1 Satz 1 BPersVGhier: verneint

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