Aktenzeichen III ZR 57/14

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RCN:
RCNDPRA6YACZPM9F23

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Bundesgerichtshof: Urteil vom 20.08.2015

Haftung des Kapitalanlageberaters bei fehlerhafter Beratung über einen geschlossenen Immobilienfonds: Berücksichtigung von Steuervorteilen des Kapitalanlegers aus Abschreibungen; Anspruchsberechtigung eines Geschädigten bei gemeinsamer Beratung mit einem Dritten und gemeinsamem Schaden

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