Aktenzeichen M 10 E 23.3132

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RCNDPLXPCBPTX23D6R

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VG München: Entscheidung vom 29.06.2023

Herausgabe eines rechtskräftigen Strafbefehls an einen Journalisten, Anonymisierungsumfang bei Herausgabe eines Strafbefehls, Unternehmenspersönlichkeitsrecht der Antragstellerin, Antragsbefugnis, Grundsatz der Selbstwiderlegung

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