Aktenzeichen 17 W (pat) 70/07

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNDPAD3K6V3ZCRSHB

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 24.09.2010

Patentbeschwerdeverfahren – Wiedereinsetzung in die Frist zur Einlegung der Beschwerde - zur Glaubhaftmachung der Tatsachen die eine Wiedereinsetzung begründen sollen - Vortrag durch einen mit den geschilderten Umständen nicht befassten Anwalt reicht nicht aus

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