Aktenzeichen 21 W (pat) 308/08

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNDP5GD7WEH2WXSC6

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Bundespatentgericht: Beschluss vom 13.04.2011

Patenteinspruchsverfahren – "Optische Inspektion von Rohrleitungen" – Erledigung des Einspruchsverfahrens in der Hauptsache nach Erlöschen des Patents und fehlender Geltendmachung eines Rechtsschutzbedürfnisses des Einsprechenden – Annahme einer Erledigung trotz fehlendem Widerruf des Patents und damit Nichterreichung des Ziels des Einspruchsverfahrens oder fehlender Beseitigung des Erteilungsbeschlusses mit ex tunc-Wirkung und trotz Fortbestand des Allgemeininteresses – kein Erfordernis der Abgabe einer Freistellungserklärung des Patentinhabers gegenüber der Allgemeinheit

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