Markenbeschwerdeverfahren – Löschungsverfahren – „Schulkreide (Wortmarke)“ – keine ausschließliche Beurteilung der Schutzfähigkeit einer Marke im Rahmen eines Löschungsverfahrens aufgrund von absoluten Schutzhindernissen anhand der im Entscheidungszeitpunkt geltenden Rechtslage – Prüfung einer Marke nach altem Recht, welche vor dem 14.01.2019 markenrechtlichen Schutz erlangt hat – keine Klärung der Frage der Zulässigkeit der zehnjährigen Ausschlussfrist für einen Löschungsantrag - Vertrauensschutz - Warenformmarken
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