Aktenzeichen Au 5 K 17.31944

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ECLI:
ECLI nicht verfügbar.
RCN:
RCNDMXPWP937T68UHH

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VG Augsburg: Urteil vom 09.11.2017

Für alleinstehende männliche Staatsangehörige besteht in Afghanistan keine extreme Gefahrenlage

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