Aktenzeichen 4 StR 599/16

Meta-Informationen

ECLI:
ECLI:DE:BGH:2017:140317B4STR599.16.0
RCN:
RCNDMW3LFPCVU2X7ER

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Bundesgerichtshof: Beschluss vom 14.03.2017

Revisionsverwerfung im Strafverfahren: Unterlassene Prüfung der Zäsurwirkung im Rahmen der Gesamtstrafenbildung

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